A.________ wird schuldig erklärt des Mordes, begangen am 1. Februar 2022 in M.________ zum Nachteil von †C.________ und in Anwendung der Artikel 40, 47, 51, 112 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1147 Tagen (von 2. Februar 2022 bis und mit 24. März 2025) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 205'551.55.