125 Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 20.3 Obere Instanz Der von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit Honorarnote vom 16. März 2025 (pag.