auf insgesamt CHF 90'010.20 festgesetzt (vgl. pag. 3575, S. 77 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Honorarfestsetzung blieb unangefochten und erscheint angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten vor erster Instanz mit CHF 90'010.20. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits vollständig ausbezahlt wurde (vgl. pag. 3495).