Zu diesem Zeitpunkt seien noch zwei Beweisanträge offen gewesen, welche von der Verteidigung am 17. April 2023 gestellt worden seien. Diese seien gutgeheissen und erst im Juni 2023 durchgeführt worden. Die Polizei habe mehr als zwei Monate damit gewartet, zwei von der Verteidigung beantragte Personen zu befragen. Damit sei das Beschleunigungsgebot nachweislich verletzt worden (pag. 3361). Demgegenüber wendete die Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren sei in der Schlussphase der Untersuchung aufgrund von Beweisanträgen der Verteidigung verzögert worden, indem noch einmal ein Antrag auf Befragungen gestellt worden sei.