16.2 Nachtatverhalten Die Beschuldigte verhielt sich im Strafverfahren stets anständig und korrekt, was jedoch erwartet werden darf und neutral zu gewichten ist. Wie sich dem Führungsbericht des Regionalgefängnisses H.________ vom 13. Mai 2024 entnehmen lässt, hat sich die Beschuldigte auch in Haft stets freundlich und kooperativ verhalten und musste nie sanktioniert werden. Weiter wird ihr eine sehr gute Arbeitsweise in der Wäscherei resp. später im Reinigungsdienst attestiert und sie wird als grosse Unterstützung, verantwortungsbewusst, gründlich, verlässlich, exakt und teambewusst beschrieben (pag.