auf der anderen Seite sei es durch den häufig alkoholisierten Vater zu tätlichen Übergriffen gekommen (pag. 2841 f.). Der Sachverständige hielt indes ebenfalls fest, die Lebensgeschichte der Beschuldigten sei mit gewissen Unsicherheiten behaftet, und zwar insbesondere dann, wenn diese besonders kritische Lebensereignisse betreffen, zu denen sich «Zeugen» nicht geäussert haben (pag. 2841). Anlässlich der Einvernahme vom 8. März 2022 gab die Beschuldigte zudem an, sie habe ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie. Da sie alleinerziehend sei, habe sie mehr Kontakt mit den Eltern als die anderen Geschwister (pag. 1339 Z. 177 ff.).