Die unklare Motivlage wirkt sich im Ergebnis neutral aus. Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 21. April 2023 weist die Beschuldigte zwar akzentuierte Persönlichkeitszüge auf, die jedoch nicht das Ausmass einer krankheitswerten psychischen Störung erreichen, sondern einzig mit Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung (namentlich der Gestaltung partnerschaftlicher Beziehungen und in der Bedürfnisbefriedigung) einhergehen. Eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Tatzeitpunkt konnte ausgeschlossen werden (pag.