angebliche Suche miteinbezog sowie letztere sogar noch zum Tatort resp. zum Opfer führte, untermauert die erhebliche kriminelle Energie der Beschuldigten zusätzlich, wobei ihr Verhalten als besonders kaltblütig resp. gefühlskalt bezeichnet werden muss. Unter Berücksichtigung der dargelegten Umstände lag die von der Beschuldigten gezeigte Skrupellosigkeit deutlich über dem für die Erfüllung des Mordtatbestands nötigen Mindestmass, zumal sie sich vorliegend mit verschiedenen Elementen begründen liess.