Die heimtückische Vorgehensweise, namentlich das im höchsten Masse missbrauchte Vertrauen des arg- und schutzlosen Opfers, sowie die gewaltvolle Einwirkung mit dem Stein auf den ungeschützten Kopf des eigenen, achtjährigen Kindes, zeugen von einer erheblichen kriminellen Energie sowie einer besonderen Skrupellosigkeit der Beschuldigten. Nach der gewaltvollen Einwirkung mit dem Stein liess die Beschuldigte ihre Tochter im Wald liegen, deponierte den Stein sechs Meter entfernt im Dornengestrüpp und begab sich zurück in ihre Wohnung.