_ war der Beschuldigten entsprechend ausgeliefert, hatte aber gleichzeitig keinen Grund, ihrer Mutter, welche für sie die engste Bezugsperson war, nicht absolut und uneingeschränkt zu vertrauen. Beim Waldversteck wirkte die Beschuldigte mit einem ca. 8.1 Kilogramm schweren Stein auf den ungeschützten Kopf ihrer achtjährigen Tochter ein. Die Tat muss für das arglose Opfer gänzlich unvorhergesehen erfolgt sein. Damit missbrauchte die Beschuldigte das absolute und uneingeschränkte Vertrauen, welches das Opfer ihr gegenüber als Mutter generell und bei Dämmerung allein im Wald speziell entgegenbrachte, in heimtückischer und damit besonders skrupelloser Art und Weise.