117 zu bezeichnen. Diese Feststellung ist indessen zu relativieren, weil der Tod eines Menschen immer die Folge eines vollendeten Tötungsdelikts ist. Bezüglich der Art und Weise des Vorgehens ist festzuhalten, dass die Kammer die besondere Skrupellosigkeit im Wesentlichen mit der Art der Tatausführung (heimtückische und brutale Tatausführung als engste Vertrauensperson des arglosen Opfers) unter Berücksichtigung der als besonders gefühlskalt resp. kaltblütig zu bezeichnenden Vorgehensweise nach der Tat begründete.