nachträglich konstruierte Geschichte mitsamt vorgetäuschter Suche und Führen der Grossmutter des Opfers zum Tatort) ist aus Sicht der Kammer offensichtlich, dass die Beschuldigte mit vollem Bewusstsein handelte. Mit anderen Worten erstreckte sich ihr direkter Vorsatz auch auf die beschriebenen Umstände, welche in objektiver Hinsicht die besondere Skrupellosigkeit ihres Vorgehens begründen.