Dabei zog sie nicht nur unbeteiligte Mütter von Spielkameradinnen ihrer Tochter in die Suche mit ein, sondern führte sogar ihre eigene Mutter an den Tatort im Wald, wo diese mit dem Anblick ihres leblosen, blutverschmierten und entstellten Enkelkindes konfrontiert wurde. Im Ergebnis ist die Tötung als heimtückisch (Vertrauensverhältnis, Arglosigkeit und Schutzlosigkeit des achtjährigen Opfers), äusserst brutal (massive Gewalteinwirkung mit einem Stein auf den ungeschützten Kinderkopf, Schwere der zugefügten Verletzungen) und kaltblütig resp. gefühlskalt (Verhalten nach der Tat), mithin als besonders skrupellos im Sinne der Mordqualifikation einzustufen.