_, wonach die Beschuldigte während der Suche ganz ruhig gewesen sei, so als wäre nichts passiert]). Dass die Beschuldigte ihre achtjährige Tochter nach der Tatausführung während weit über einer Stunde allein bei Dunkelheit im Wald liegen liess, um sich rückwirkend ein Alibi zu verschaffen, und dabei nicht einmal davor zurückschreckte, ihre eigene Mutter dem überaus traumatisierenden Anblick des leblos im Dunkeln auf dem Waldboden liegenden, blutverschmierten und entstellten Enkelkindes auszusetzen, zeugt von einer erschreckenden Kaltblütigkeit resp. Gefühlskälte der Beschuldigten.