115 mit ein. Sodann führte die Beschuldigte sogar ihre eigene Mutter im Dunkeln zum Tatort im mehr oder weniger dichten Wald, wodurch sie ihre Mutter einem überaus traumatisierenden Erlebnis aussetzte (vgl. pag. 1404 Z. 60 ff. [Aussage von E.________, wonach sie sich in psychologische Behandlung begeben habe zur Verarbeitung der Geschehnisse resp. zum «Loswerden der Bilder» und seither Angst vor dem Dunkeln habe]). Dabei gelang es der Beschuldigten offenbar, sich nichts von der vorgängigen Tat anmerken zu lassen (vgl. pag. 1411 f. Z. 446 ff. [Aussage von E.____