114 te aber gleichzeitig keinen Grund, ihrer Mutter, welche für sie die engste Bezugsperson war, nicht absolut und uneingeschränkt zu vertrauen. Da †C.________ einzig am Kopf, dort aber beidseitig, relevante Verletzungen aufwies, ist zu vermuten, dass sie auf dem Waldboden (oder einer anderen Unterlage) gelegen haben muss, als die sehr heftige Kompression gegen ihren Kopf erfolgte. Der Frage, wie die Beschuldigte dabei genau vorgegangen ist resp. ob sich †C.________ – wie von der Vorinstanz als möglich erachtet (pag.