Die Beschuldigte tötete ihre Tochter mithin vorsätzlich, womit der Tatbestand von Art. 111 StGB erfüllt ist. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob eine besondere Skrupellosigkeit im Sinne von Art. 112 StGB gegeben ist. Auch wenn die Beschuldigte sich im Januar 2022 in einer schwierigen Situation befand und ihre Tochter während dieser Zeit eine zusätzliche Belastung dargestellt und überdies ein Mitgrund für die unerwartete Trennung durch den Ex-Freund der Beschuldigten gewesen sein dürfte, bleibt das konkrete Tatmotiv letztlich unklar.