Die Schädelbasis wies einen quer über die gesamte Schädelbasis verlaufenden sogenannten Scharnierbruch auf, wobei ein derartiger Scharnierbruch typischerweise durch eine sehr heftige, den Kopf seitlich komprimierende äussere Gewalteinwirkung entsteht. Es bedarf keiner besonderen Kenntnisse um zu wissen, dass eine derart gewaltvolle Einwirkung mit einem 8.1 Kilogramm schweren Stein auf den ungeschützten Kopf eines achtjährigen Kindes dessen Tod zur Folge hat. Entsprechend liegt eine wissentliche und willentliche Handlung der Beschuldigten vor. Die Beschuldigte tötete ihre Tochter mithin vorsätzlich, womit der Tatbestand von Art.