Ihre Tochter erlitt durch die Gewalteinwirkung insbesondere ein schweres Kopf- bzw. Schädel-Hirn-Trauma mit beidseitig am Kopf vorhandenen, rechtsseitig betonten Verletzungen der Kopfhaut und des darunterliegenden Weichteilgewebes. An der rechten Kopfseite erlitt sie ausgedehnte, mehrfragmentäre Impressionsbrüche, betont des Schläfen- und Scheitelbeins, mit teils nach innen verschobenen und verkanteten Knochenbruchstücken.