Die Beschuldigte wusste, dass sie mit dieser Einwirkung tödliche Verletzungen verursachen würde, und wollte dies auch. Durch die Gewalteinwirkung erlitt †C.________ insbesondere ein schweres Kopf- bzw. Schädel-Hirn-Trauma mit beidseitig am Kopf vorhandenen, rechtsseitig betonten Verletzungen der Kopfhaut und des darunterliegenden Weichteilgewebes. An der rechten Kopfseite erlitt †C.________ ausgedehnte, mehrfragmentäre Impressionsbrüche, betont des Schläfen- und Scheitelbeines, mit teils nach innen verschobenen und verkanteten Knochenbrüchen.