von ihrem Domizil an der O.________strasse in P.________ auf direktem Weg in den nahe gelegenen N.________wald zu einer Stelle im Dickicht, an welcher sie am 24. Januar 2022 gemeinsam ein sehr einfaches, aus ein paar Ästen bestehendes Hüttli gebaut hatten. Bei diesem «Waldversteck» wirkte die Beschuldigte mit einem ca. 8.1 Kilogramm schweren und ca. 25 x 20 x 16 cm grossen Stein auf den ungeschützten Kopf ihrer achtjährigen Tochter ein, wobei allenfalls weitere Gegenstände involviert gewesen sein könnten. Die Beschuldigte wusste, dass sie mit dieser Einwirkung tödliche Verletzungen verursachen würde, und wollte dies auch.