Dies muss die Beschuldigte – ausgehend von der tatnäheren Aussage des Zeugen, wonach sie sich zu diesem Zeitpunkt nochmals umgedreht habe – bemerkt haben. Es wäre überaus unvorsichtig und mithin kaum nachvollziehbar, hätte sie trotz zweimaliger Sichtung auf dem Weg an den Tatort an einer vorgängig geplanten Tötung beim Waldversteck festgehalten. Ebenfalls erscheint unklar, weshalb die Beschuldigte die Tat ausgerechnet vor dem Karateprobetraining ihrer Tochter hätte verüben sollen, womit sie anschliessend noch erklären musste, weshalb sie mit ihrer Tochter nicht dort war.