Parkplatz vor ihrem Domizil nicht einfach weitergegangen wäre, sondern – obwohl ihre Tochter Angst vor Hunden hatte – den Hund des Zeugen von sich aus streichelte und sich dabei sogar noch hinkniete, mithin einen Moment lang dort verweilte. Sodann wurde die Beschuldigte nicht nur vor ihrem Domizil vom Zeugen gesehen, sondern sogar noch ein zweites Mal, als sie mit ihrer Tochter bereits ein Stück im Wald war. Dies muss die Beschuldigte – ausgehend von der tatnäheren Aussage des Zeugen, wonach sie sich zu diesem Zeitpunkt nochmals umgedreht habe – bemerkt haben.