Darin erkundigte sie sich, ob ihre Tochter bei ihnen sei, da †C.________ – anders als gedacht – nicht bei Q.________ sei. Ohne eine Antwort abzuwarten, kontaktierte die Beschuldigte um 18:34 Uhr die Mutter von S.________ und um 18:36 Uhr die Mutter von U.________ noch telefonisch (pag. 2089). Um 18:38 Uhr rief die Beschuldigte alsdann ihre Mutter an (pag. 2213), welche sich zunächst allein auf die Suche nach †C.________ begab, bevor die Beschuldigte sich der vermeintlichen Suche anschloss (pag. 1395 Z. 75 ff.).