nicht zusammen. Man sei nicht bedeckt, getarnt unterwegs, grüsse den späteren Belastungszeugen zweimal und streichle dessen Hund, gehe dann aber an einen Ort, der nur der Täterschaft bekannt sein soll, verübe dort ein geplantes Verbrechen mit einem zufälligen und unbekannten Tatmittel – und dies alles ohne Motiv. An dieser Argumentation gehe einiges nicht auf (vgl. pag. 4086). Die Generalstaatsanwaltschaft führte im Wesentlichen aus, entgegen der Ansicht der Vorinstanz habe die Beschuldigte die Tat bereits vor dem 1. Februar 2022 geplant und den Entschluss gefasst, ihre Tochter zu töten. AV.________ habe Aussagen zur Stimmung zwischen der Beschuldigten und ihrer Tochter kurz vor der