_ gesagt, sie wolle am nächsten Tag wieder ins Versteck gehen. Es mache keinen Sinn, dass die Beschuldigte im Voraus erwähnen würde, am nächsten Tag an einen Ort gehen zu wollen, an dem sie dann ein Verbrechen ausüben wolle. Zu behaupten, dies sei planmässiges Vorgehen, sei realitätsfremd. Wenn Wörter wie kaltblütig und planmässig benutzt werden, stelle sich die Frage, wie es dazu komme, dass das Opfer an einem Ort gestorben sei, der nur der Beschuldigten bekannt gewesen sei.