In Kombination mit den bei der Beschuldigten festgestellten Wesenszügen resp. der akzentuierten Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung der Hinweise bezüglich der Gefühlslage des Opfers vor der Tat lässt dies nach Ansicht der Kammer durchaus Raum zur Annahme, dass der Beschuldigten anfangs 2022 alles über den Kopf wuchs und sie während dieser Zeit insbesondere auch ihre Tochter als Belastung empfand. Weiter dürfte die Beschuldigte davon ausgegangen sein, dass sich ihr Ex-Freund unter anderem wegen ihrer Tochter von ihr getrennt hatte.