_ sei unter der Tatsache zu würdigen, dass das Opfer eine Woche später tot aufgefunden worden sei. Nach dem Tod des Opfers habe die Beschuldigte versucht, in die Wohngemeinschaft in AX.________ aufgenommen zu werden. Entgegen der Verteidigung hätte es sicherlich auch andere Möglichkeiten gegeben, als zum Ex-Freund in die Wohngemeinschaft zu gehen. Die Beschuldigte habe sich durch den Tod ihrer Tochter Mitleid und Aufmerksamkeit erhofft. Das heisse aber nicht, dass sie ihre Tochter nicht auch gerne gehabt habe. Dies werde nicht angezweifelt, aber letztendlich hätten die eigenen Interessen überwogen und †C.________ sei mehr und mehr zu einem Hindernis geworden (vgl. pag. 4086).