Weiter ging die Verteidigung auf die liebevolle, kommunikative und offene Beziehung zwischen der Beschuldigten und ihrer Tochter ein und monierte, es werde versucht, ein Motiv zu rekonstruieren. Die anschliessenden Ausführungen der Verteidigung bezüglich der vorinstanzlichen These, wonach die Beschuldigte überfordert gewesen sei, wurden bereits in E. II.10.11.2 hiervor zusammengefasst dargestellt, darauf wird verwiesen. Anschliessend hielt die Verteidigung im Wesentlichen fest, wäre †C._____