Ich sagte ihm, dass das nicht gehe. Egal wie gut wir mit ihr befreundet sind. Wir waren beide der Meinung, dass das nicht geht» (Bd. 6, pag. 1688, Z. 21 ff.). In diesem Zusammenhang dürfte die Beschuldigte nach dem Tod von C.________ auf das Mitleid und die Anteilnahme der WG-Bewohner, und im Speziellen von W.________ gehofft haben.