_ konsultierte sein Handy und konnte den Polizisten angeben, dass es am 02.02.2022 um 17:19 Uhr einen Anrufversuch der Beschuldigten gegeben habe und er sie 17:26 Uhr zurückgerufen. Das Gespräch dauerte 1 Min. 34 Sek. (Bd. 5, pag. 1574 Z. 45 ff.). Weiter habe die Beschuldigte gesagt, sie brauche zwei bis drei Tage Unterschlupf (pag. 1575, Z. 56).