Vermutlich dachte die Beschuldigte, sie würde ohne C.________ einfacher wieder Anschluss an die WG in AX.________ und damit an W.________ bekommen. Darauf weisen nicht nur die Aussagen der Beschuldigten gegenüber BL.________ hin, der sie sagte, in zwei Wochen wolle sie es noch einmal mit W.________ versuchen. Er müsse sie zurücknehmen. Diesmal zuerst ohne «die Kleine» (Aussagen BL.________, pag. 1832, Z. 42 f.). Damit soll nicht gesagt werden, dass die Beschuldigte schon damals plante, ihre Tochter zu töten, aber immerhin zeigt diese Aussage, dass ihr klar war, dass C.________ in der Beziehung zu W.________ ein «Störfaktor» war.