der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Anschliessend führte sie aus, es könne nicht eindeutig beantwortet werden, weshalb die Beschuldigte am 1. Februar 2022 den Entschluss gefasst habe, ihre Tochter unter einem Vorwand in den Wald zu locken und ihr dort massivste Kopfverletzungen zuzufügen. Eine «grundlose» Tatbegehung erscheine aber als eher unwahrscheinlich. Weiter hielt die Vor-