An der rechten Kopfseite erlitt das Opfer ausgedehnte, mehrfragmentäre Impressionsbrüche, betont des Schläfen- und Scheitelbeines, mit teils nach innen verschobenen und verkanteten Knochenbruchstücken. Die Schädelbasis wies einen quer über die gesamte Schädelbasis verlaufenden sogenannten Scharnierbruch auf, wobei ein derartiger Scharnierbruch typischerweise durch eine sehr heftige, den Kopf seitlich komprimierende äussere Gewalteinwirkung entsteht. Angesichts der Masse des Steins (Gewicht von ca. 8.1 Kilogramm und Grösse von ca. 25 x 20 x 16 cm) muss der Beschuldigten das Ausmass resp.