ten Ringfingers etc.) im Falle einer Dritttäterschaft kaum erklären lassen resp. wären diese Umstände diesfalls überaus unwahrscheinlich. In der Gesamtbetrachtung aller Umstände bestehen für die Kammer keine Zweifel, dass die Beschuldigte am 1. Februar 2022 ab 16:43 Uhr mit ihrer Tochter zum gemeinsamen Versteck im nahe gelegenen N.________wald ging und diese dort mit einem 8.1 Kilogramm schweren Stein tötete. 10.17 Zur subjektiven Seite 10.17.1 Wissen und Wollen Die Beschuldigte wirkte mit einem rund acht Kilogramm schweren Stein (und allenfalls weiteren Gegenständen) auf den Kopf ihrer achtjährigen Tochter ein.