Art der Tatausführung; spätere Erklärungen der Beschuldigten zu ihrem Verhalten beim Auffinden des Opfers und zur Spurenlage mitsamt Blut des Opfers einzig in einem Nagelfalz der Beschuldigten) ausgesprochen stark auf die Täterschaft der Beschuldigten hinweisen, sprechen die Anzahl Besuche im Waldversteck in Kombination mit den übertriebenen Aussagen der Beschuldigten (vgl. E. II.10.9.3 hiervor), die Google-Suche «wann wird es dunkel» (vgl. E. II.10.12.2 hiervor), die ältere Kopfverletzung des Opfers (vgl. E. II.10.13.3 hiervor) und der Artikel der Zeitung «AZ.__