Während die genannten Umstände (Spuren der Beschuldigten am bei der Tat eingesetzten Stein in Kombination mit unglaubhafter Darstellung der Beschuldigten betreffend Stein; zweimalige Sichtung der Beschuldigten und ihrer Tochter im kritischen Zeitraum auf direktem Weg ins Waldversteck, von welchem wohl kaum eine andere erwachsene Person als die Beschuldigte Kenntnis hatte und welches zugleich der Tatort war, währenddessen die Beschuldigte kein Alibi für diese Zeit hat; auf ein Näheverhältnis zwischen Opfer und Täterschaft hinweisende Verletzungen des Opfers resp. Art der Tatausführung;