Die Aussagen der Beschuldigten zur Rolle und Verwendung des Steins im Versteck sind überdies derart widersprüchlich und detailarm, dass sie als taktisch motivierte Schutzbehauptung und proaktiver Erklärungsversuch, wie ihre DNA an den Stein gelangt ist und warum diese im Zeitpunkt der Sicherstellung des Steins noch an diesem haftete, zu werten sind. Dies führt zur Annahme, dass die DNA der Beschuldigten (auch) auf den Stein gelangt ist, weil sie damit am 1. Februar 2022 auf ihre Tochter eingewirkt hat. Die genannten Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Stein weisen insgesamt stark auf die Beschuldigte als Täterin hin (vgl. E. II.10.2.3 hiervor).