100 dem Versterben des Opfers ausserprotokollarisch und proaktiv gegenüber einer Polizistin, wobei ihre späteren Erklärungen für diese spontane Erwähnung nicht überzeugen und ihr Aussageverhalten auf Täterwissen hinweist. Die Aussagen der Beschuldigten zur Rolle und Verwendung des Steins im Versteck sind überdies derart widersprüchlich und detailarm, dass sie als taktisch motivierte Schutzbehauptung und proaktiver Erklärungsversuch, wie ihre DNA an den Stein gelangt ist und warum diese im Zeitpunkt der Sicherstellung des Steins noch an diesem haftete, zu werten sind.