3782 ff.). Insbesondere eine sexuell motivierte Tat kann vor diesem Hintergrund faktisch ausgeschlossen werden. 10.16 Gesamtwürdigung Die hiervor vorgenommene Würdigung der verschiedenen Themenbereiche ergibt folgendes Bild: Aufgrund der Spurenlage und der Fundsituation ist erstellt, dass der rund sechs Meter nördlich vom Leichenfundort festgestellte, ca. 8.1 Kilogramm schwere Stein (auch) als Tatwaffe verwendet wurde. Dass die Beschuldigte mit dem Stein in Kontakt war, während keine Drittspuren am Stein festgestellt werden konnten, stellt ein Indiz für ihre Täterschaft dar.