Im Ergebnis liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die auf eine unbekannte Dritttäterschaft hindeuten würden. Nebenbei ist abschliessend zu bemerken, dass das Opfer zwar als sehr zutraulich und offen beschrieben wird, die Beschuldigte ihrer Tochter aber gemäss eigener Aussage beigebracht habe, dass sie nicht mit Fremden mitgehen sollte, was überdies auch in der Schule thematisiert worden sei (pag. 1260 Z. 110 ff.; pag. 1324 Z. 999 ff.). Der Leichnam war im Übrigen vollständig bekleidet (pag. 996) und am Körper des Opfers wurden keine Spuren von Drittpersonen gefunden (vgl. pag. 3782 ff.).