Mit Berichtsrapport vom 24. Februar 2025 wurde der Fundort der Hygienemaske indes dahingehend präzisiert, als diese bei den Koordinaten ________ / ________ und damit etwa hundert Meter Luftlinie vom Tatort entfernt sichergestellt worden sei (pag. 3992 f.). Dass es bei den ursprünglich angegebenen Koordinaten zu einem Verschreiber hinsichtlich der vierten Ziffer gekommen sein muss, liegt auf der Hand, ansonsten sich die Hygienemaske gar nicht erst in der Nähe des N.________walds befunden hätte, wobei die Koordinaten einzig bei einer Auswechslung der Ziffer «6» durch die Ziffer «3» im Bereich des Waldverstecks liegen (vgl. die Koordinateneingabe bei map.geo.admin.ch).