Eine weitergehende Abklärung desselben drängte sich indes nicht auf, zumal überhaupt keine konkrete, verdachtsbegründende Verbindung zwischen ihm und der Tat ersichtlich war. Bestanden tatsächlich Anknüpfungspunkte für eine mögliche Tatbeteiligung, wie im Falle von Z.________, wurden denn auch umfassende Abklärungen bezüglich des Alibis durchgeführt (vgl. pag. 1156 ff.). Es bleibt zu prüfen, ob es Spuren gibt, die auf eine allfällige Dritttäterschaft hinweisen. Dies kann bereits einleitend verneint werden. Der Tatort im Wald sowie der aufgefundene Stein wurden kriminaltechnisch umfassend untersucht.