sich im Mai 2024 – und damit über zwei Jahre nach der Tat – an die Presse wandte, könnte zwar als pietätsoder stillos bezeichnet werden, begründet aber ebenfalls keinen Tatverdacht. Auch dass er der Beschuldigten offenbar im Rahmen der Trennung gesagt haben soll, sie werde ihm dies noch büssen, ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal die Trennung durch die Beschuldigte bereits Ende Oktober 2019 (pag. 1784) und somit über zwei Jahre vor der Tat erfolgte. Seit einem Kontaktversuch im Frühling 2020 bestand offenbar kein Kontakt mehr zwischen den beiden (pag. 1781 Z. 69 f.), wobei die Beschuldigte oberinstanzlich angab, BE.