Anschliessend schrieb BF.________ der Beschuldigten, sie solle nie mehr bei ihnen auftauchen, sie sei für ihn gestorben (Nachrichten Nr. 302321 f. auf pag. 2052). Diese Reaktion erscheint vor dem Hintergrund, dass BF.________ der Beschuldigten vorgängig das Versprechen abrang, Z.________ nicht über seinen Kontaktversuch zu informieren, in gewissem Masse nachvollziehbar. Jedenfalls wäre es absolut unverhältnismässig, wenn nicht gar lebensfremd, aus einer derartigen Reaktion zu schliessen, jemand würde eine Kindstötung begehen. Die Reaktion von BF.