__ und BI.________ keine Hinweise auf eine mögliche Dritttäterschaft lieferten (vgl. pag. 1658 ff. und pag. 1810 ff.), kann im Sinne eines weiteren Zwischenergebnisses festgehalten werden, dass sich aus dem Zeugenaufruf keine konkreten Anhaltspunkte auf verdächtige Personen mit einer Verbindung zur fraglichen Tat ergaben. Aufgrund der Vorbringen der Verteidigung ist in einem nächsten Schritt auf BF.________ und BE.________ einzugehen: Am Abend des 12. Januars 2022 bat BF.________ die Beschuldigte, seine Freundin Z.________ nie darüber zu informieren, dass er mit ihr schreibe, und rang ihr im Verlaufe der Konversation das Versprechen ab, dass seine nächste Nachricht unter ihnen bleibe.