Einem derartigen Szenario steht die Fährte des Personensuchhundes entgegen, welche stark darauf hinweist, dass sich das Opfer von der Wohnung direkt und ohne Umschweife zum Waldversteck begab. Zudem hätte diesfalls sicherlich irgendjemand entsprechende Wahrnehmungen gemacht, wäre das Opfer so lange im Quartier unterwegs gewesen. Derartige Hinweise gingen indes keine ein. Die einzige Person, die eine Sichtung des Opfers an diesem Abend meldete, war der Zeuge, der †C.________ und die Beschuldigte bereits um 16:51 Uhr hat in den Wald gehen sehen. Im Weiteren gibt es keinen konkreten Anhaltspunkt, dass die hinter BA.