Es habe nicht wie ein richtiges Weinen geklungen, wie wenn †C.________ Schmerzen fühlen würde, sondern eher so, als würde sie von anderen Kindern geärgert, so aus «Wut» heraus, weil es sie traurig mache. Als sie anschliessend noch einmal nach draussen gegangen sei, habe sie nichts mehr gehört (pag. 1399 f. Z. 302 ff.). In Einklang mit dieser Schilderung schrieb E.________ der Beschuldigten am 1. Februar 2022 um 18:21 Uhr, sie habe vorhin gedacht, sie höre †C.________ draussen weinen (pag. 2244). Anlässlich der Einvernahme vom 25. Februar 2022 erklärte E.________, das Weinen habe nach einem wütenden Kind geklungen. Wie gesagt, sei sie sich nicht sicher, ob es †C.________ gewesen sei.