_ verliess. Bei einer Tatbegehung vor der Sichtung wäre wiederum nicht zu erklären, weshalb der unbekannte Täter anschliessend noch bei einer Kita hin- und hergeht, durch die Fenster schaut und dadurch die Aufmerksamkeit der Kitabetreuerin auf sich zieht, bevor er in denselben Bus wie diese einsteigt. Obwohl es sich mithin um eine sehr unspezifische Wahrnehmung von BB.________ handelte, tätigte die Polizei gestützt auf diese Mitteilung weitergehende Abklärungen: Noch am 2. Februar 2022 wurde telefonische Rücksprache mit der Leitstelle von BK.________ (Verkehrsbetrieb) genommen, wobei die Rücksprache ergab, dass es in den Bussen von BK.________ keine Videoüberwachung gäbe.