eine mögliche Verbindung zur Tat) erst und einzig durch die Einsicht in das Strafregister begründet werden sollte. Mit anderen Worten bedarf es einem anderen, vorbestehenden Verdachtsgrund, um Einsicht in den Strafregisterauszug zu nehmen, was bei der Personengruppe «Bauarbeiter der Grossbaustelle BG.________» offensichtlich nicht der Fall ist. Weiter wurde die Bevölkerung mit Medienmitteilung vom 2. Februar 2022 dazu aufgerufen, allfällige Beobachtungen bei der Polizei zu melden (vgl. pag. 591). Daraufhin gingen diverse Meldungen ein, die zu informellen Befragungen resp. Einvernahmen als Auskunftspersonen von BB.